VERMIETUNGSBEDINGUNGEN
Die Vermietergesellschaft (im Folgenden als ‚Vermieter‘ bezeichnet) liefert dem Mieter (im Folgenden als ‚Kunde‘ bezeichnet) das im Mietvertrag festgelegte Fahrzeug; Zusätzlich zu den Bestimmungen des italienischen Rechts gelten für diesen Vertrag folgende Bedingungen:
1. ANVERTRAUEN DES FAHRZEUGS
Die Vermietung ist ausschließlich für Erwachsene reserviert. Das Fahren des gemieteten Fahrzeugs, Quads, Motorrads und/oder Mopeds ist nur Personen mit einem gültigen Führerschein der Typen „AM“, „A1“, „A2“, „A3“ oder „B“ gemäß den Bestimmungen des Verkehrsgesetzes erlaubt.
Das Fahrzeug, der Quad, das Motorrad und/oder das Moped werden dem Kunden anvertraut, mit der Vereinbarung, dass es persönlich genutzt wird.
Der Kunde übernimmt alle Risiken und Verantwortung, falls der Leitfaden auch gemäß dem Artes an Dritte anvertraut wird. 116, Absatz 12 des Verkehrsgesetzbuchs (Gesetzesdekret 285/92), betrifft die Anvertrauen des Fahrzeugs an eine Person ohne Führerschein oder nicht von der Vermietung genehmigte Person.
Der Kunde kann der Vermietung die Namen aller weiteren Fahrer mitteilen, die später nach Vorlage eines geeigneten Führerscheins autorisiert werden.
Es ist strengstens verboten: das Fahrzeug unterzuvermieten; sie zum Transport von Personen oder Gegenständen für kommerzielle Zwecke nutzen; es für Rennen, Wettkämpfe oder Leistungstests zu verwenden; ihn unter den Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen verändernden Substanzen zu führen; Reifen unabhängig voneinander ersetzen; Reparaturen durchzuführen, die nicht vom Mietunternehmen genehmigt sind; Betankung mit anderen als den verschriebenen; Nutze das Fahrzeug, um andere Fahrzeuge oder Objekte zu schieben oder zu ziehen.
2. ZAHLUNG UND KAUTION DER FRACHT
Die Zahlung kann per Kredit-/Debitkarten erfolgen, vorbehaltlich der Erteilung einer bestimmten Genehmigung durch die ausstellende Institution, und/oder in bar. Der Betrag wird je nach Art des gemieteten Fahrzeugs bestimmt.
Die Kaution kann nicht zur Verlängerung der Mietdauer verwendet werden und wird am Ende der Miete zurückerstattet, sofern keine Schäden entstehen.
Der Kunde, der Kreditkarteninhaber ist, autorisiert das Mietunternehmen, das betreffende Konto für alle Gebühren zu belasten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, einschließlich derjenigen, die zur Eintreibung etwaiger Schulden des Unternehmens gegenüber dem Kunden erforderlich sein könnten.
3. SELBSTBETEILIGUNGEN FÜR HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN – KASCO – DIEBSTAHL – BRAND
Das Mietfahrzeug ist gemäß geltender Gesetzgebung durch die R.C.A.-Versicherung abgedeckt. Im Falle eines Anspruchs trägt der Kunde die im Mietvertrag angegebene Selbstbeteiligung; Das Gleiche gilt für Diebstahl und/oder Brand.
(A) Im Falle der vollständigen Unwiederherstellbarkeit des Fahrzeugs aufgrund eines schweren Unfalls unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss beträgt der vom Kunden zu zahlenden Selbstbehalt 100 % des aktuellen Fahrzeugwerts.
In allen Fällen von Unfall, Diebstahl oder Feuer (ganz oder teilweise) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden nach dem Vorfall einen Bericht bei den zuständigen Behörden einzureichen und an das Unternehmen zu übergeben.
Schadensersatz im Zusammenhang mit Ansprüchen, für die der Kunde ein C.I.D.-Formular mit klarer Haftung und Unterschrift der anderen Partei vorlegt, werden nicht belastet.
Der Kunde kann einen Zusatzdienst abonnieren, der die Strafe für wirtschaftliche Haftung reduziert oder beseitigt. Dieser Service kostet zusätzliche Kosten und deckt die in Punkt (A) genannten Schäden nicht ab. Das Abonnement befreit jedoch nicht von der Sorgfaltspflicht beim Fahren des Fahrzeugs.
Gipiemme s.r.l. behält sich das Recht vor, als Strafe Schadensersatz zu verlangen, die auf die Haftung des Kunden zurückzuführen sind.
Der Fahrer ist nicht durch eine persönliche Versicherung versichert, und die Vermietung übernimmt dafür keine Verantwortung.
4. BETANKUNGSDIENST
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden, der bei der Lieferung im Mietvertrag angegeben ist.
Andernfalls werden folgende Gebühren erhoben: für Kraftfahrzeuge 20,00 € pro fehlender Kerbe plus 10,00 € Festprovision (inklusive Mehrwertsteuer); für den Quad und die Honda CL500 5,00 € pro fehlender Kerbe plus 10,00 € Festprovision; für 50-ccm- oder 125-ccm-Roller ein Pauschalpreis von 15,00 € (MwSt. inklusive).
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nicht mit anderem Kraftstoff als dem vorgesehenen (GRÜN- oder DIESELBENZIN) zu betanken.
5. NUTZUNG DES FAHRZEUGS
Der Kunde verpflichtet sich, mit einem genehmigten Helm zu fahren (sofern vom Fahrzeug vorgeschrieben), das Fahrzeug sorgfältig zu bewachen, es nicht außerhalb der italienischen Grenzen zu fahren, es nicht außerhalb der Provinz zu transportieren und keine „Einweg“-Fahrten zu unternehmen, es sei denn, er ist genehmigt.
Unrechtmäßige oder unbefugte Nutzung des Fahrzeugs führt zur Zahlung von Schadensersatz und zum Verfall jeglicher Haftungsbeschränkung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit und an jedem Ort im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel wieder in Besitz zu nehmen.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung und Umkehrung des Fahrzeugs verantwortlich und verpflichtet sich, keine Reparaturen ohne Zustimmung des Vermieters durchzuführen oder durchführen zu lassen. Im Falle eines Reifenschadens ist es verboten, die Reifen selbst zu wechseln. Der Kunde muss 15,00 € für das Fahrradrad und 20,00 € für Moped, Motorrad oder Quad zahlen.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss der Kunde das Unternehmen unter den im Mietvertrag angegebenen Nummern kontaktieren.
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden infolge von überlaufenden Pannen, Nichtlieferung oder verzögerter Lieferung, Verschlechterung von Waren, Schäden an transportierten oder vergessenen Gegenständen, außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde ist verantwortlich für Bußgelder, Parkplätze und alle anderen Beträge, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergeben, selbst wenn sie von Dritten gefahren werden. Sie sind verpflichtet, die vom Unternehmen vorgezahlten Beträge zu erstatten, einschließlich rechtlicher, post- und Verwaltungskosten. Jeder Verwaltungsprozess beinhaltet eine Verwaltungskosten, die der Kunde von nun an genehmigt und berechnet.
6. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Zu Beginn der Miete muss sich der Kunde auf das Rückgabedatum des Fahrzeugs festlegen. Jede Änderung muss im Voraus mitgeteilt werden.
Ein Miettag entspricht 10 Stunden, mit einer Toleranz von 30 Minuten; Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Tag berechnet. Die Rückgabe muss während der Öffnungs- und Schließungszeiten des Unternehmens erfolgen. Die Rückfahrt außerhalb der regulären Zeiten ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt und erfordert einen Zuschlag von 30,00 €.
Bei vorzeitiger Rückgabe gibt es keine Rückerstattung.
Wenn die Schlüssel nicht zurückgegeben werden, wird die Miete bis zur Rückgabe oder Vorlage eines Berichts fortgesetzt.
Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln bedeutet eine Strafe: 500,00 € pro Autoschlüssel; 100,00 € für Quad-Key, Honda CL500 oder Honda Vision 110 Fernbedienung; 25,00 € für 50cc- und 125cc-Rollerschlüssel; 10,00 € für Topcase-Schlüssel; 25,00 € für Elektrofahrrad-Batterieschlüssel; 50,00 € für Elektrofahrrad-Schlossset; 15,00 € pro Fahrradschlossschlüssel.
Das Fahrzeug muss mit der ursprünglichen Ausrüstung zurückgegeben werden, außer bei normalem Verschleiß.
Der Verlust oder Diebstahl des Roller-/Fahrradhelms ist mit einer Strafe von 75,00 € verbunden; wird das Visier beschädigt, wird eine Strafe von 20,00 € erhoben.
7. UNTERSTÜTZUNG
Während des gesamten Mietzeitraums garantiert das Unternehmen einen Assistenzdienst im Zeitfenster zwischen 09:00 und 19:00 Uhr. Wenn der Kunde außerhalb dieser Zeiten Unterstützung anfordert, wird ein Zuschlag von 30,00 € erhoben. Es sei darauf hingewiesen, dass es außerhalb des Gebiets der Inseln La Maddalena und Caprera keinen Hilfsdienst gibt.
8. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT
Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht. Für alles, was nicht ausdrücklich vorgesehen ist, gelten die Regeln des Zivilgesetzbuchs, insbesondere die im Art. 1571, c.c. ff.
Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Ausführung dieses Vertrags hat das Gericht von Tempio Pausania die ausschließliche und verbindliche Zuständigkeit. In jedem Fall hat die italienische Version dieses Vertrags Vorrang.